Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung
Sẹlbst|be|tei|li|gung 〈f. 20; unz.〉 eigener Beitrag zu Kosten (bes. bei Versicherungen)

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Sẹlbst|be|tei|li|gung, die (Versicherungsw.):
finanzielle Beteiligung in bestimmter Höhe, die der Versicherte bei einem Schadensfall selbst übernimmt.

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Selbstbeteiligung,
 
1) gesetzliche Krankenversicherung: die Eigenbeteiligung (Zuzahlung) der Versicherten bei Inanspruchnahme bestimmter Leistungen (Krankenversicherung). Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung sind für medizinische und sonstige Leistungen zur Rehabilitation Zuzahlungen zu leisten (§ 32 SGB VI).
 
 2) Versicherungswesen: Selbstbehalt, beim Versicherungsnehmer verbleibender Teil eines Risikos, in der Regel mit Prämiennachlass verbunden. Formen der Selbstbeteiligung sind: 1) Festlegung von Entschädigungshöchstgrenzen (Versicherungssummen, Deckungshöchstgrenzen), 2) proportionale Selbstbeteiligung, 3) Festlegung von Beträgen, bis zu denen der Versicherungsnehmer Schäden selbst trägt (Franchise).

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Sẹlbst|be|tei|li|gung, die (Versicherungsw.): finanzielle Beteiligung in bestimmter Höhe, die der Versicherte bei einem Schadensfall selbst übernimmt: eine S. von 300 DM vereinbaren; eine Kaskoversicherung mit 1 000 Mark S.

Universal-Lexikon. 2012.

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